Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir vom Projektteam Digitalisierung, sind bemüht, unseren Internetauftritt loerzweiler.de und die mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM, letzte Fassung 16.12.2020) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) gemäß Artikel 7 Abs. 1 und Abs. 2 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016.

Diese Erklärung wurde am 9. Januar 2021 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Diese Website ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar. Einzelheiten:

  • Alternativtexte zu Bildern und Linktexten sind enthalten,
  • Auf Schriftgrafiken wird verzichtet,
  • die Kontraste bei Text sind angepasst,
  • die Seite ist für Tastaturbedienung optimiert,
  • Screenreader funktionieren,
  • Dokumente im PDF-Format werden nur veröffentlicht, wenn sie den Anforderungen für die Verwendung mit Screenreadern etc. entsprechen.

Verantwortlich dafür sind die Mitglieder des Projektteams Digitalisierung, die in die Erstellung der Seite und ihrer Inhalte eingebunden sind.

Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung. Die Zugänglichkeit wurde in einem Test mit dem Tool WAVE am 10.1.2021 zuletzt überprüft.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei

  • Es kann in Grafiken Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. – Kontrast Minimum).
    • Dies betrifft Grafiken zur Erklärung und Logos, die für den jeweiligen Inhalt nicht maßgeblich sind.
  • Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei in Bezug auf leichte/einfache Sprache sein.
    • Die Umwandlung der Texte in leichte Sprache ist für das ehrenamtliche Projektteam Digitalisierung sowohl aus Zeit- als auch aus Kostengründen eine unverhältnismäßige Belastung.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von loerzweiler.digital auffallen, können Sie über unser Kontaktformular (Link auf das eigene Kontaktformular) und über die Mailadresse team@loerzweiler.digital jederzeit mit uns in Verbindung treten.

Durchsetzungsstelle

Informationen zur Durchsetzungsstelle 

Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sind seit dem Jahr 2019 die Aufgaben der Durchsetzungsstelle nach Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen angesiedelt. Grundlage dafür ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP). Die Durchsetzungsstelle hat im Einzelfall die Einhaltung der Regelungen zu prüfen, die aufgrund 

  • Artikel 4 (Anforderungen an den barrierefreien Zugang von Websites und mobilen Anwendungen), 
  • Artikel 5 (Bewertung von unverhältnismäßiger Belastung) 
  • und Artikel 7 Absatz 1 (Zusätzliche Maßnahmen – Erklärung zur Barrierefreiheit)

der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen worden sind. Dabei geht es um die Barrierefreiheit von Internetseiten der öffentlichen Stellen von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Landes „Barrierefreie Informationstechnik“.

Die regelmäßige Prüfung für die Einhaltung der Vorschriften der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) und der EU-Richtlinie 2016/2102 ist beim Landesamt für Steuern – Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) angesiedelt. Diese prüft von Amts wegen als Überwachungsstelle nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2016/2102. 

Die Durchsetzungsstelle prüft die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit im Sinne der obigen Vorschriften auf Antrag oder auf Grund einer entsprechenden Mitteilung. Werden Mängel bei dem Auftritt festgestellt, fordert die Durchsetzungsstelle die öffentliche Stelle auf, diese Mängel zu beseitigen. Kommt die öffentliche Stelle dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage durch die anerkannten Verbände im Sinne des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (§ 10 LGGBehM).

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von loerzweiler.digital benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de 
www.lb.rlp.de
Kontaktformular 

Weitere Fragen

Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Verwaltung der Ortsgemeinde Lörzweiler zur Verfügung

Ortsgemeinde Lörzweiler
Ortsbürgermeister Steffan Haub
Rheinstraße 1
55296 Lörzweiler

Tel.:06138 – 6240
Fax:06138 – 981862